AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HAVEL SOFTWARE GmbH Stand Dezember 2015

 

  1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der HAVEL SOFTWARE GmbH, Narzissenstrasse 6a, 80689 München, admin@havel-software.de, angebotenen Leistungen.

1.2 Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, die auch ohne ausdrückliche nochmalige Vereinbarung für alle zukünftigen Geschäfte gelten. Die Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners ist ausgeschlossen.

1.3 Der Schriftform wird auch durch Einhaltung der digital signierten elektronischen Form genügt.

1.4 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die Verträge mit der Havel Software GmbH ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

1.5 Soweit der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Erfüllungsort für alle unsere Leistungen München. Der Gerichtsstand ist München.

1.6 Sollten Teile der Bedingungen nicht wirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.

1.7 Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

1.8 Durch die Veröffentlichung neuer Geschäftsbedingungen verlieren die bisherigen ihre Gültigkeit.

 

  1. Vertragsabschluss

2.1 In Prospekten, Anzeigen und ähnlichen enthaltenen Angaben über unser Leistungsprogramm sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.

2.2 An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns wie im Angebot angegeben gebunden. Angenommen sind Angebot und Auftrag erst mit dem Zugang einer entsprechenden schriftlichen Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) bei dem anderen Vertragspartner.

2.3 Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Beschreibungen der Leistungen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar.

 

  1. Nutzung

3.1 HAVEL SOFTWARE GmbH versichert, dass HAVEL SOFTWARE GmbH Rechtsinhaber des erworbenen Programms ist. Dieses Programm sowie das zugehörige Benutzerhandbuch sind urheberrechtlich geschützt.

3.2 Mit dem Erwerb des Programms räumt HAVEL SOFTWARE GmbH dem Vertragspartner das Recht ein, das Programm unter den hierin angegebenen Nutzungsbedingungen zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen.

3.3 Der Vertragspartner hat das Recht, das Programm gleichzeitig nur auf einem Computer zu nutzen. Auf welchem Computer die Nutzung erfolgt, ist dem Vertragspartner freigestellt. Nutzung des Programms ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen des Programms durch Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung des Programms und Verarbeitung von im Programm enthaltenen Daten durch den Computer. Der Vertragspartner ist auch berechtigt, die genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung und Untersuchung sowie zum Test des Programms auszuführen.

3.4 Sofern der Quellcode des Programms offenliegt, darf das Programm geändert oder bearbeitet werden, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung, zur Verbindung des Programms mit anderen Programmen und zur Fehlerkorrektur geboten ist. Im Programm enthaltene Firmennamen, Warenzeichen, Copyright-Vermerke und sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte dürfen nicht geändert werden und sind in geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms zu übernehmen.

3.5 Sofern nicht der Quellcode des Programms offenliegt, ist eine Rückübersetzung des Programmcodes (Dekompilieren) nur unter den gesetzlichen Beschränkungen gemäß §69 e UrhG zulässig. Weitergehende Rückübersetzungen sind ausgeschlossen.

3.6 Der Vertragspartner ist berechtigt, von dem Programm eine Sicherungskopie herzustellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Benutzung des Programms erforderlich ist.

 

  1. Weitergabe

4.1 Mit der Abgabe des Programms geht die Berechtigung zur Nutzung auf den nachfolgenden Nutzer über, der damit im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die Stelle des Vertragspartners tritt. Zugleich erlischt die Berechtigung des Vertragspartners zur Nutzung.

4.2 Mit der Weitergabe hat der Vertragspartner alle Kopien und Teilkopien des Programms sowie geänderte oder bearbeitete Fassungen und davon hergestellte Kopien oder Teilkopien umgehend und vollständig zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für alle Sicherungskopien.

4.3 Für die Weitergabe des Programms durch den jeweiligen Nutzer an einen nachfolgenden Nutzer tritt dieser an die Stelle des vorausgehenden Nutzers im oben dargestellten Sinne.

 

  1. Andere Rechte

5.1 Alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung des Programms bleiben vorbehalten. Insbesondere haben weder der Vertragspartner noch nachfolgende Nutzer das Recht, das Programm und/oder abgeänderte oder bearbeitete Fassungen desselben gleichzeitig auf mehr als einem Computer zu nutzen oder Vervielfältigungsstücke des Programms in seiner Originalfassung oder in abgeänderten oder bearbeiteten Fassungen zu verbreiten, auch wenn sich solche Vervielfältigungsstücke auf wesentliche Teile der geänderten Fassungen beschränken. Unberührt bleiben die Verwertungsrechte des Vertragspartners an eigenen Programmen, die unter bestimmungsgemäßer Benutzung des erworbenen Programms entwickelt oder betrieben werden sowie an allen anderen Arbeitsergebnissen, die durch die Benutzung des Programms erzielt werden.

5.2 Nach Verfügbarkeit einer neuen Version des Programms hat der Vertragspartner das Recht, dieses gegen ein entsprechendes Programm der neuen Version zu einem vom Verkäufer listenmäßig angegebenen Update-Preis umzutauschen. Am Tag des Umtausches erlischt die Berechtigung des Vertragspartners zur Nutzung gemäß Ziffer 3. Die Verpflichtung zur Löschung und Vernichtung gemäß Ziffer 4.2 bleibt unberührt.

 

  1. Preise

6.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

6.2 Unsere Preise gelten für Lieferungen ab Werk. Versand- und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

6.3 Wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten oder einem vom Vertragspartner gewünschten und von uns akzeptierten anderen Leistungsbeziehungsweise Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Leistungserbringung, Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise. Übersteigen diese die zunächst vereinbarten Preise um mehr als zehn Prozent, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

  1. Zahlung

7.1 Rechnungsbeträge für inländische Kunden für die Produkte der HAVEL SOFTWARE GmbH sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Rechnungsbeträge für ausländische Kunden und für Fremdprodukte, die durch die HAVEL SOFTWARE GmbH vertrieben werden, werden gegen Vorkasse abgerechnet.

7.2 Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung hat der Vertragspartner zu erstatten.

7.3 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen darf gegenüber unserer Rechnungsforderung nur aufgerechnet werden, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7.4 Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins können wir ab Fälligkeit Zinsen in der Höhe verlangen, die uns von den Banken für entsprechende Kredite berechnet werden, mindestens aber 2% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Außerdem behalten wir uns vor, den darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

7.5 Negative Auskünfte über den Vertragspartner, insbesondere Wechsel- oder Scheckprotest, Scheckrückgabe und ähnliches sowie nachhaltige Überschreitung eines mit uns vereinbarten Zahlungsziels berechtigen uns, in Zukunft nur noch gegen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu liefern. In einem solchen Fall gilt eine Stundung von bereits fällig gewesenen Forderungen als widerrufen; und noch nicht fällige Forderungen werden in diesem Fall sofort fällig.

 

7.6 Dieses Recht haben wir auch, wenn sich die Kreditfähigkeit des Vertragspartners seit Vertragsabschluss verschlechtert hat, insbesondere wenn es zu Wechselprotesten, Scheckrückgaben oder einem Vergleichs- beziehungsweise Insolvenzantrag gekommen ist.